Türkei Telefonnummern |
112 - Krankenwagen |
115 - Polizei |
156 - Gendarmarie |
158 - Küstenwache |
110 - Feuerwehr |
117 - Feuermelder |
170 - Touristeninformation |
0212 - 527 45 03 Fremdenverkehrspolizei |
Türkei Telefonnummern |
Baustelle !!! |
Deutsches Konsulat Antalya |
Das deutsche Konsulat Antalya bittet darum, künftig Termine für die Beantragung von Reisepässen, vorläufigen Reisepässen und Kinderreisepässen kostenlos über das Internet zu reservieren. Informationen über die benötigten Dokumente sind ebenfalls auf der Internetseite des Konsulats einzusehen.
Bei Passverlust (Notfälle) können Personen, die ein Passersatzpapier benötigen, werktags zwischen 9.00 Uhr und 12.00 Uhr jederzeit, nach telefonischer Absprache auch außerhalb dieser Sprechzeiten zu den Dienstzeiten des Konsulats vorsprechen. Eine Terminbuchung über das Internet ist in diesen Fällen nicht notwendig.
Informationen über die Dienszeiten des Konsulates finden Sie ebenfalls auf der Internetseite www.antalya.diplo.de
Für die Entgegennahme einer Namenserklärung oder die Beglaubigung Ihrer Unterschrift wird ebenfalls um Terminreservierung über das Internet gebeten. Termine für die Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen oder Sorgeerklärungen oder für die Abgabe von Anträgen auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit sollen wie bisher telefonisch oder per e-Mail vereinbart werden.
Konsul Herr Frank Urbschat
Konsulat der Bundesrepublik Deutschland
Antalya
Tel.: 0090 (242) 314 11 01/02
Fax: 0090 (242) 321 69 14
www.antalya.diplo.de
Der türkische Führerschein |
Er wird nicht neu gemacht, sondern nur umgeschrieben. Man geht in eine Fahrschule. Dort gibt es die nötigen Unterlagen zur Umschreibung.
Zum erforderlichen Gesundheitscheck sollte man aus erheblichen Kostengründen nicht in ein Krankenhaus gehen, sondern deutlich günstiger oder sogar kostenlos ist es meist in einer staatlichen sağlık Station möglich.
Mit den Ergebnissen und den von der Fahrschule vorbereiteten Unterlagen geht man dann zur Ausländerpolizei.
Visumpflicht bei Einreise in die Türkei |
Nach dem Schengener Abkommen dürfen sich Touristen innerhalb von 180 Tagen 90 Tage in der Türkei aufhalten.
Die Schengener Abkommen stehen für eine inzwischen weitverzweigte Rechtsentwicklung, deren Kernbereich die Abschaffung der stationären Grenzkontrollen an den Binnengrenzen der sogenannten Schengenstaaten darstellt. Die ursprünglichen Schengener Abkommen wurden und werden inzwischen fast vollständig durch verschiedene andere Rechtsakte ersetzt oder überlagert. Die Rudimente dieser Abkommen und das darauf aufbauende Recht bildet den sogenannten Schengener Besitzstand, der häufig auch als Schengen-Acquis bezeichnet wird. Der „Schengener Besitzstand“ bildet einen wesentlichen Pfeiler des "Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts" der Europäischen Union. Das Land Türkei ist nicht angehörig. Das 1. Schenger Übereinkommen ist nach dem Ort Schengen im Großherzogtum Luxemburg benannt, wo es am 14. Juni 1985 unterzeichnet wurde. Das 2. Schenger Übereinkommen wurde am 19. Juni 1990 ebenfalls dort unterzeichnet. Nach mehreren Verzögerungen, unter anderem auch durch den Beitritt der damligen DDR zur Bundesrepublick Deutschland, wurde das zweite, auch SDÜ genannte abkommen erst am 26. März 1996 in Kraft gesetzt. Das sogenannte "3. Schenger Übereinkommen", der Vertrag über die Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration (Prümer Vertrag) vom 27. Mai 2005 wird gelegentlich auch als „Schengen III“ bezeichnet, da er die mit dem SDÜ begonnene verstärkte polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit einzelner Mitgliedsstaaten weiterführt.