Versicherungspflicht / Touristenvisum

29.02.2012 10:31

NEUE Nachrichten in Bezug auf die Versicherungsplicht:

Wie sich der neue Botschafter Eberhard Pohl bei der deutschen Gemeinde Alanyas vorstellte, gab er bekannt, dass nach bilateralen Verhandlungen deutsche Staatsbürger von der VERSICHERUNGSPFLICHT bei der türkischen Krankenversicherung NICHT MEHR BETROFFEN SEIN WERDEN. 

Deutsche, die hier in der Türkei leben, müssen sich demnach auch nicht mehr gesondert befreien lassen. Die FREIWILLIGE Versicherung über die türkische SGK bleibt allerdings erhalten - also kurz: wer will, der kann, wer nicht will, muss nicht. 
 
In Bezug auf die neue Regelung mit dem Tourismus-Visum ab 01.02.2012 
90 Tage innerhalb von 180 Tagen Aufenthalt in der Türkei 

sieht die Deutsche Botschaft nach Aussage von Botschafter Herrn Pohl keinen Handlungsbedarf, da die neue Regelung exakt der Regelung entspricht, die für das sogenannte Schengen-Visum schon seit Jahren gilt. Es handele sich dabei lediglich um eine Anpassung nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz.